NeuRechnungen schreiben im Mandantenportal

E-Rechnungen schreiben,die Ihre Kanzlei schon hat.

Ausgangsrechnungen als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung – mit Live-Vorschau beim Tippen. piloq prüft die Pflichtangaben, vergibt die Nummer lückenlos und archiviert revisionssicher. Jede fertige Rechnung liegt sofort als Beleg bei Ihrer Kanzlei.

  • PDF
  • ZUGFeRD
  • XRechnung
  • EN 16931
  • PDF/A-3

E-Rechnungspflicht

Was in Deutschland gilt. Und was in Österreich.

In Deutschland wird die E-Rechnung im B2B-Geschäft schrittweise Pflicht. Österreich ist noch nicht so weit – deutsche Geschäftspartner erwarten sie aber oft schon heute.

  1. Seit 01/2025DE

    Empfangen

    Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im inländischen B2B-Verkehr annehmen und verarbeiten können.

  2. Ab 01/2027DE

    Ausstellen ab 800.000 €

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, stellt B2B-Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung aus.

  3. Ab 01/2028DE

    Ausstellen für alle

    Die Übergangsregel endet – dann gilt die Pflicht grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze.

  4. Heute · 07/2030AT

    Bund ja, B2B noch offen

    Rechnungen an den Bund sind seit 2014 elektronisch. Eine nationale B2B-Pflicht gibt es noch nicht – EU-weit kommt sie ab Juli 2030 für grenzüberschreitende Umsätze.

Stand: Oktober 2026. Ausnahmen gelten u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Was konkret für Ihr Unternehmen gilt, klärt Ihre Steuerkanzlei.

Funktionen

Schreiben, prüfen, mahnen. Bis zur Kanzlei.

Live-Vorschau beim Tippen

Kunde aus den DATEV/BMD-Debitoren wählen, Positionen aus dem Produktkatalog übernehmen – die fertige Rechnung entsteht live daneben. Als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.

Pflichtangaben geprüft

Vor dem Fertigstellen prüft piloq § 14 UStG bzw. § 11 UStG – samt Reverse Charge, ig. Lieferung, Kleinunternehmer und neuer österreichischer Steuersätze.

Zahlungseingänge im Blick

Eingänge erkennt piloq automatisch aus dem Bankabgleich – oder Sie erfassen sie manuell. Was offen oder überfällig ist, sehen Sie sofort.

Mahnwesen mit Freigabe

Erinnerungen und Mahnstufen samt Gebühren schlägt piloq vor. Versendet wird nur, was Sie freigeben – nichts geht ungefragt an Ihre Kunden.

Direkt bei der Kanzlei

Mit dem Fertigstellen vergibt piloq die Nummer lückenlos und archiviert PDF/A-3 und XML revisionssicher. Die Rechnung liegt sofort als Beleg unter „Einnahmen“ – Ihre Kanzlei verbucht wie gewohnt.

Funktionsumfang

Alle Funktionen im Überblick.

  • E-Rechnungen als ZUGFeRD & XRechnung (EN 16931)
  • Klassische PDF-Rechnungen
  • Live-Vorschau beim Tippen
  • Kunden aus den DATEV/BMD-Debitoren
  • Neue Kunden automatisch mit dem Debitorenkonto verknüpft
  • Vorlagen mit Logo, Farben, Texten & Zahlungsbedingungen
  • Produktkatalog für häufige Leistungen
  • Pflichtangaben-Prüfung nach § 14 UStG / § 11 UStG (AT)
  • Reverse Charge, ig. Lieferung & Kleinunternehmer
  • Neue österreichische Steuersätze
  • Lückenlose Rechnungsnummern
  • Korrekturen nur per Stornorechnung
  • PDF/A-3 + XML revisionssicher archiviert (GoBD)
  • Versand per E-Mail mit eigener Antwortadresse
  • Zahlungseingänge manuell oder aus dem Bankabgleich
  • Zahlungserinnerungen, Mahnstufen & Gebühren
  • Versand von Mahnungen nur nach Freigabe
  • Fertige Rechnung sofort als Beleg bei der Kanzlei

Freischaltung pro Mandant und Portal-Zugang über Ihre Kanzlei · ohne aktive Lizenz bleibt das Archiv lesbar.

Für Unternehmen und Steuerkanzleien

Für Unternehmen

Rechnungen raus, ohne zweites Programm.

  • Bereit für die E-Rechnungspflicht – ohne zusätzliche Software
  • Rechnungen in Minuten statt Word-Vorlage und Excel-Liste
  • Offene Posten und Mahnungen im Blick, versendet wird nur nach Freigabe
  • Belege, Zahlungen und Rechnungen in einem Portal

Für Steuerkanzleien

Einnahmen vollständig, ohne Nachfragen.

  • Jede fertige Rechnung liegt sofort als Beleg unter „Einnahmen“
  • Verbuchen wie gewohnt – Debitoren aus DATEV/BMD, neue Kunden automatisch verknüpft
  • Pflichtangaben sind geprüft, bevor die Rechnung den Mandanten verlässt
  • Freischaltung pro Mandant und pro Portal-Zugang

Häufige Fragen

E-Rechnung.
Kurz erklärt.

Was hier nicht steht, beantworten wir direkt: office@piloq.ai

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 – in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF gilt in Deutschland nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“.

Ab wann muss ich in Deutschland E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen können müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen müssen sie ab 1. Januar 2027 alle, deren Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag – ab 1. Januar 2028 gilt das grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze. Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Was konkret für Ihr Unternehmen gilt, klärt Ihre Steuerkanzlei.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch in Österreich?

Rechnungen an den Bund müssen in Österreich schon seit 2014 elektronisch eingebracht werden. Zwischen Unternehmen gibt es derzeit keine allgemeine Pflicht – mit der EU-Reform „ViDA“ wird die strukturierte E-Rechnung ab Juli 2030 aber für grenzüberschreitende B2B-Umsätze verpflichtend. Deutsche Geschäftspartner erwarten E-Rechnungen oft schon heute.

Welche Formate erstellt piloq?

PDF, ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten) und XRechnung (reines XML) – die beiden E-Rechnungsformate nach EN 16931. Archiviert wird jede fertige Rechnung als PDF/A-3 und XML.

Wie kommt die Rechnung zu meiner Steuerkanzlei?

Automatisch: Jede fertige Rechnung erscheint sofort als Beleg unter „Einnahmen“, Ihre Kanzlei verbucht sie von dort wie gewohnt. Kein Export, kein Weiterleiten, kein Ordner am Quartalsende.

Kann ich eine fertige Rechnung noch ändern?

Nein – und das ist Absicht. Mit dem Fertigstellen vergibt piloq die Nummer lückenlos und archiviert die Rechnung revisionssicher. Korrekturen erfolgen GoBD-konform über eine Stornorechnung.

Wie bekomme ich Zugang?

„Rechnungen schreiben“ wird über Ihre Steuerkanzlei freigeschaltet – pro Mandant und pro Portal-Zugang. Nutzt Ihre Kanzlei piloq noch nicht, vernetzen Sie uns gerne: office@piloq.ai. Ohne aktive Lizenz bleibt Ihr Rechnungsarchiv weiterhin lesbar.

Bereit für die
E-Rechnungspflicht?

In 45 Minuten zeigen wir live, wie Rechnungen in piloq entstehen – und wie sie ohne Umweg bei der Kanzlei landen.

Für Unternehmen: Freischaltung über Ihre Steuerkanzlei · Für Kanzleien: 30 Tage kostenlos testen