Live-Vorschau beim Tippen
Kunde aus den DATEV/BMD-Debitoren wählen, Positionen aus dem Produktkatalog übernehmen – die fertige Rechnung entsteht live daneben. Als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.
Neue Rechnung
Kunde
Debitor 20015 · aus DATEV
Positionen
NeuRechnungen schreiben im Mandantenportal
Ausgangsrechnungen als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung – mit Live-Vorschau beim Tippen. piloq prüft die Pflichtangaben, vergibt die Nummer lückenlos und archiviert revisionssicher. Jede fertige Rechnung liegt sofort als Beleg bei Ihrer Kanzlei.
E-Rechnungspflicht
In Deutschland wird die E-Rechnung im B2B-Geschäft schrittweise Pflicht. Österreich ist noch nicht so weit – deutsche Geschäftspartner erwarten sie aber oft schon heute.
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im inländischen B2B-Verkehr annehmen und verarbeiten können.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, stellt B2B-Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung aus.
Die Übergangsregel endet – dann gilt die Pflicht grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze.
Rechnungen an den Bund sind seit 2014 elektronisch. Eine nationale B2B-Pflicht gibt es noch nicht – EU-weit kommt sie ab Juli 2030 für grenzüberschreitende Umsätze.
Stand: Oktober 2026. Ausnahmen gelten u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Was konkret für Ihr Unternehmen gilt, klärt Ihre Steuerkanzlei.
Funktionen
Kunde aus den DATEV/BMD-Debitoren wählen, Positionen aus dem Produktkatalog übernehmen – die fertige Rechnung entsteht live daneben. Als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.
Neue Rechnung
Kunde
Debitor 20015 · aus DATEV
Positionen
Vor dem Fertigstellen prüft piloq § 14 UStG bzw. § 11 UStG – samt Reverse Charge, ig. Lieferung, Kleinunternehmer und neuer österreichischer Steuersätze.
Steuerfall
§ 14 UStG · § 11 UStG (AT)
Eingänge erkennt piloq automatisch aus dem Bankabgleich – oder Sie erfassen sie manuell. Was offen oder überfällig ist, sehen Sie sofort.
Erinnerungen und Mahnstufen samt Gebühren schlägt piloq vor. Versendet wird nur, was Sie freigeben – nichts geht ungefragt an Ihre Kunden.
Vorschlag
1. Mahnung an Hofer Bau GmbH
RE-2026-0137 · 18 Tage überfällig
Mit dem Fertigstellen vergibt piloq die Nummer lückenlos und archiviert PDF/A-3 und XML revisionssicher. Die Rechnung liegt sofort als Beleg unter „Einnahmen“ – Ihre Kanzlei verbucht wie gewohnt.
Funktionsumfang
Freischaltung pro Mandant und Portal-Zugang über Ihre Kanzlei · ohne aktive Lizenz bleibt das Archiv lesbar.
Für Unternehmen
Für Steuerkanzleien
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 – in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF gilt in Deutschland nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“.
Empfangen können müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen müssen sie ab 1. Januar 2027 alle, deren Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag – ab 1. Januar 2028 gilt das grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze. Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Was konkret für Ihr Unternehmen gilt, klärt Ihre Steuerkanzlei.
Rechnungen an den Bund müssen in Österreich schon seit 2014 elektronisch eingebracht werden. Zwischen Unternehmen gibt es derzeit keine allgemeine Pflicht – mit der EU-Reform „ViDA“ wird die strukturierte E-Rechnung ab Juli 2030 aber für grenzüberschreitende B2B-Umsätze verpflichtend. Deutsche Geschäftspartner erwarten E-Rechnungen oft schon heute.
PDF, ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten) und XRechnung (reines XML) – die beiden E-Rechnungsformate nach EN 16931. Archiviert wird jede fertige Rechnung als PDF/A-3 und XML.
Automatisch: Jede fertige Rechnung erscheint sofort als Beleg unter „Einnahmen“, Ihre Kanzlei verbucht sie von dort wie gewohnt. Kein Export, kein Weiterleiten, kein Ordner am Quartalsende.
Nein – und das ist Absicht. Mit dem Fertigstellen vergibt piloq die Nummer lückenlos und archiviert die Rechnung revisionssicher. Korrekturen erfolgen GoBD-konform über eine Stornorechnung.
„Rechnungen schreiben“ wird über Ihre Steuerkanzlei freigeschaltet – pro Mandant und pro Portal-Zugang. Nutzt Ihre Kanzlei piloq noch nicht, vernetzen Sie uns gerne: office@piloq.ai. Ohne aktive Lizenz bleibt Ihr Rechnungsarchiv weiterhin lesbar.
In 45 Minuten zeigen wir live, wie Rechnungen in piloq entstehen – und wie sie ohne Umweg bei der Kanzlei landen.
Für Unternehmen: Freischaltung über Ihre Steuerkanzlei · Für Kanzleien: 30 Tage kostenlos testen